FLUGGASTRECHT
Das EU-Parlament stärkte mit der im Jahr 2005 in Kraft getretenen
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu den Fluggastrechten die Position der
Verbraucher deutlich gegenüber denen der Fluggesellschaften.
Die
Verordnung ist bindend für alle Fluggesellschaften, die ihren
Firmensitz entweder innerhalb der EU haben oder Flughäfen innerhalb
der EU bedienen.
Die Verordnung regelt detailliert die folgenden
Fälle:
- Nichtbeförderung des Passagiers wegen Überbuchung
des Fluges
- Annullierung des Fluges (auch innerhalb von Pauschalreisen)
- große Verspätungen des Fluges
Für jeden Fall sieht die
EU-Verordnung Entschädigungsleistungen für die Verbraucher vor,
die von Mahlzeiten und Getränken z.B. bei Verspätungen bis zu
finanziellen Ausgleichsleistungen reichen. Der Gast kann diese
Ansprüche jedoch nur geltend machen, wenn die Fluggesellschaft nicht
durch "außergewöhnliche Umstände" daran gehindert wurde,
die Beförderungsleistung planmäßig auszuführen.
In
Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt für die Durchsetzung der
Verordnung zuständig.
http://www.lba.de/cln_009/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte%20Einfuehrung.html?nn=20290