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FLUGGASTRECHT

 
 
 
Das EU-Parlament stärkte mit der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu den Fluggastrechten die Position der Verbraucher deutlich gegenüber denen der Fluggesellschaften.

Die Verordnung ist bindend für alle Fluggesellschaften, die ihren Firmensitz entweder innerhalb der EU haben oder Flughäfen innerhalb der EU bedienen.

Die Verordnung regelt detailliert die folgenden Fälle:
- Nichtbeförderung des Passagiers wegen Überbuchung des Fluges
- Annullierung des Fluges (auch innerhalb von Pauschalreisen)
- große Verspätungen des Fluges

Für jeden Fall sieht die EU-Verordnung Entschädigungsleistungen für die Verbraucher vor, die von Mahlzeiten und Getränken z.B. bei Verspätungen bis zu finanziellen Ausgleichsleistungen reichen. Der Gast kann diese Ansprüche jedoch nur geltend machen, wenn die Fluggesellschaft nicht durch "außergewöhnliche Umstände" daran gehindert wurde, die Beförderungsleistung planmäßig auszuführen.

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt für die Durchsetzung der Verordnung zuständig.

http://www.lba.de/cln_009/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte%20Einfuehrung.html?nn=20290



 


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Freitag, der 18. Mai 2012