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FRANKFURTER TABELLE

 
 
 
Für manche Reisenden beginnt bereits der Start in den Urlaub mit Ärger: der Abflug des Ferienfliegers verschiebt sich um einige Stunden und man sitzt lange am Flughafen, statt bereits in der Sonne zu liegen. Oder man erfährt bei Ankunft im Urlaubshotel, dass aus dem gebuchten Doppelzimmer mit Meerblick ein Zimmer mit Ausblick auf den Hotelparkplatz geworden ist.

In den allermeisten Fällen lassen sich diese Probleme bereits vor Ort erledigen und der wohlverdiente Urlaub kann entspannt losgehen. In einigen Fällen jedoch sehen sich Kunde und Reiseveranstalter vor Gericht wieder.

Aufgrund solcher Streitigkeiten zwischen Pauschalurlaubern und Reiseveranstaltern hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt bereits vor etlichen Jahren die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung entwickelt. Sie enthält eine Übersicht möglicher Mängel, die bei einer Pauschalreise auftreten können. Diesen Mängeln sind Prozentsätze zugeordnet, um die der bezahlte Reisepreis gemindert werden kann. Die Tabelle ist keine verbindliche Vorgabe, an die die deutschen Gerichte sich halten müssen, man kann sie aber als Richtschnur dafür sehen, welche Minderungsrechte Kunden bei mangelhafter Ausführung der Reiseleistung haben.

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Freitag, der 18. Mai 2012