FRANKFURTER TABELLE
Für manche Reisenden beginnt bereits der Start in den Urlaub mit
Ärger: der Abflug des Ferienfliegers verschiebt sich um einige Stunden
und man sitzt lange am Flughafen, statt bereits in der Sonne zu liegen.
Oder man erfährt bei Ankunft im Urlaubshotel, dass aus dem gebuchten
Doppelzimmer mit Meerblick ein Zimmer mit Ausblick auf den Hotelparkplatz
geworden ist.
In den allermeisten Fällen lassen sich diese Probleme
bereits vor Ort erledigen und der wohlverdiente Urlaub kann entspannt
losgehen. In einigen Fällen jedoch sehen sich Kunde und
Reiseveranstalter vor Gericht wieder.
Aufgrund solcher Streitigkeiten
zwischen Pauschalurlaubern und Reiseveranstaltern hat die 24. Zivilkammer
des Landgerichts Frankfurt bereits vor etlichen Jahren die Frankfurter
Tabelle zur Reisepreisminderung entwickelt. Sie enthält eine
Übersicht möglicher Mängel, die bei einer Pauschalreise
auftreten können. Diesen Mängeln sind Prozentsätze
zugeordnet, um die der bezahlte Reisepreis gemindert werden kann. Die
Tabelle ist keine verbindliche Vorgabe, an die die deutschen Gerichte sich
halten müssen, man kann sie aber als Richtschnur dafür sehen,
welche Minderungsrechte Kunden bei mangelhafter Ausführung der
Reiseleistung haben.
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