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VNT | 22.08.2005
 

Anschreiben zur Verbandsgründung am 22.08.2005


Wir laden am 22.08.2005, 10.00 Uhr zur Gründungsversammlung des Verbandes Neue Touristik e.V. (VNT) ein. Die Gründungsversammlung findet im Radisson SAS Hotel Messe, Kreisel 3 in 50679 Köln statt. Die Idee zu diesem Verband entstand vor einigen Wochen. Die Initiatoren sind mittelständische Unternehmer in neuen und alternativen Vertriebswegen. Die Strukturen der klassischen touristischen Wertschöpfungskette sind im Wandel. Originäre Leistungsträger drängen auf Quellmärkte, Reisemittler werden zu Reiseveranstaltern und diese bauen ihren Direktvertrieb aus. Dieser Wandel wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Wie haben die beiden Branchenverbände bisher darauf reagiert? Zu wenig - wie wir feststellen mussten. Die großen Online-Portale haben ihren eigenen Verband gegründet, doch die Mittelständler blieben außen vor. Es war deshalb an der Zeit zu reagieren. Von der Idee des VNT bis zur Umsetzung vergingen nur einige Wochen – eben typisch mittelständisch. Speziell im Internet geht es jetzt darum, sich zu positionieren und das Feld weder den Konzernen hinter den globalen Reiseportalen, noch den Big Playern im Veranstalterbereich zu überlassen. Der Verband ist keine wirtschaftliche Kooperation seiner Mitglieder, sondern eine Interessenvertretung für Bereiche, die jedes Mitglied in gleicher Weise betreffen. Das reicht von juristischen Fragen über Qualitätsstandards bis hin zu Imagekampagnen zu Gunsten dieses Vertriebskanals. Dieses Spektrum ist im § 2 der Satzung, unter dem Titel „Verbandszweck und Verbandsaufgaben“ dargestellt.

Tagesordnung:
1. Beratung und Feststellung der Satzung. 2. Ermächtigung des Vorstandes eventuell beanstandete Teile der Satzung durch das Registergericht abzuändern. 3. Ermächtigung von Herrn Rechtsanwalt Thomas Allgaier, im Namen des Vorstandes sämtliche Anmeldungen und Einreichungen zum Vereinsregister vorzunehmen, erforderliche Erklärungen abzugeben, Zustellungen und Mitteilungen entgegenzunehmen sowie gegen Beschlüsse oder Verfügungen des Amtsgerichtes Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einzulegen. 4. Wahl der Mitglieder des Vorstandes. 5. Festsetzung des ersten Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit. 6. Sonstiges



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Freitag, der 18. Mai 2012