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Sie sind Reisemittler, Reiseveranstalter oder Anbieter von relevanten Dienstleistungen (IT, Mietwagen, Versicherung etc.), bedienen bzw. fördern alternative/neue Vertriebswege besonders und suchen den Verband, in dem Sie sich richtig aufgehoben fühlen?

Dann sind Sie beim VNT richtig! Jetzt Mitglied werden.

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Weitere Infos:
Der Mitgliedsbeitrag wurde durch die Gründungsversammlung am 22.08.2005 beraten und auf 750,- € pro Mitglied und Kalenderjahr festgesetzt. Über den Eintritt neuer Mitglieder wird der Vorstand in regelmäßigen Abständen beraten bzw. kurzfristig entscheiden. Nach Eingang Ihrer Unterlagen und kurzer Prüfung erhalten Sie von uns eine Entscheidung.

Auszug aus der VNT Satzung
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Mitglieder des Verbandes können nur natürliche, juristische Personen oder Personenvereinigungen des Handelsrechts sein, deren Geschäftsgegenstand die Produktion und Vermittlung von Reiseleistungen und reiserelevanten Dienstleistung ist. a. in der Regel sollen dies nur Unternehmen des „Mittelstandes“ sein. b. im Sinne des Mulitchannelvertrieb, d.h. entweder Internet, TV, Radio, Strukturvertrieb und sonstige neue Vertriebswege.

  2. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. (Unterlagen: Gewerbemeldung, Nachweis einer einjährigen hauptberuflichen aktiven Tätigkeit).

  3. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des Verbandes mit einfacher Mehrheit der Stimmen. Der Vorstand hat seine Entscheidung innerhalb von sechs Wochen ab Eingang des Antrages zu treffen. Eine ablehnende Entscheidung ist kurz zu begründen; sie ist dem Antragstellenden mittels – Einwurfeinschreiben - förmlich bekannt zu machen.

  4. Gegen den ablehnenden Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab förmlicher Bekanntgabe schriftlich Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden.
 
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
  1. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen sein, die die Ziele des Verbandes fördern und anerkennen.

  2. Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen sein, die den Verband durch Spenden unterstützen und ggf. vereinbarte Leistungen in Anspruch nehmen. Ein Stimmrecht und Rederecht steht ihnen jedoch nicht zu. Fördermitglieder müssen nicht die Voraussetzungen des § 4 an die ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.
 


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Mittwoch, der 22. Februar 2012