MITGLIED WERDEN
Sie sind Reisemittler, Reiseveranstalter oder Anbieter von relevanten
Dienstleistungen (IT, Mietwagen, Versicherung etc.), bedienen bzw. fördern
alternative/neue Vertriebswege besonders und suchen den Verband, in dem Sie
sich richtig aufgehoben fühlen?
Dann sind Sie beim VNT richtig! Jetzt Mitglied werden.
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Weitere Infos:
Der Mitgliedsbeitrag wurde durch die Gründungsversammlung am 22.08.2005 beraten
und auf 750,- € pro Mitglied und Kalenderjahr festgesetzt. Über den Eintritt neuer
Mitglieder wird der Vorstand in regelmäßigen Abständen beraten bzw. kurzfristig
entscheiden. Nach Eingang Ihrer Unterlagen und kurzer Prüfung erhalten Sie von
uns eine Entscheidung.
Auszug aus der VNT Satzung
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
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Mitglieder des Verbandes können nur natürliche, juristische Personen oder
Personenvereinigungen des Handelsrechts sein, deren Geschäftsgegenstand
die Produktion und Vermittlung von Reiseleistungen und reiserelevanten
Dienstleistung ist. a. in der Regel sollen dies nur Unternehmen des „Mittelstandes“
sein. b. im Sinne des Mulitchannelvertrieb, d.h. entweder Internet, TV, Radio,
Strukturvertrieb und sonstige neue Vertriebswege.
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Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. (Unterlagen: Gewerbemeldung,
Nachweis einer einjährigen hauptberuflichen aktiven Tätigkeit).
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Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des Verbandes mit
einfacher Mehrheit der Stimmen. Der Vorstand hat seine Entscheidung innerhalb
von sechs Wochen ab Eingang des Antrages zu treffen. Eine ablehnende
Entscheidung ist kurz zu begründen; sie ist dem Antragstellenden mittels –
Einwurfeinschreiben - förmlich bekannt zu machen.
- Gegen den ablehnenden Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab
förmlicher Bekanntgabe schriftlich Berufung zur Mitgliederversammlung
eingelegt werden.
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
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Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie
Personenvereinigungen sein, die die Ziele des Verbandes fördern und
anerkennen.
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Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sowie
Personenvereinigungen sein, die den Verband durch Spenden unterstützen
und ggf. vereinbarte Leistungen in Anspruch nehmen. Ein Stimmrecht und
Rederecht steht ihnen jedoch nicht zu. Fördermitglieder müssen nicht die
Voraussetzungen des § 4 an die ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.